Wann und wer kann während COVID-19 auf dem Motorrad trainieren?

Nach der Veröffentlichung des Ministerialerlasses SND/388/ 2020, der heute, am 3. Mai 2020, im Staatsanzeiger Nr. 123 veröffentlicht wurde , legt das Gesundheitsministerium fest, wie Spitzensportler (DAN) und Profis sowie andere Verbandssportler ihren Sport ausüben können.

Motorrad Trial Angebote
Die RFME möchte die wichtigsten Punkte angeben, die Motorradfahrer betreffen und die bestimmen, wie und wo sie ihre sportliche Aktivität ab Beginn der Phase 0 der Deeskalation ausüben müssen, die ab dem 4. Mai stattfinden wird.

DAN Athletes (reguliert und von Fall zu Fall vom CSD zugelassen)

  • Sie werden in der Lage sein, individuelles Training im Freien und in ihrer Provinz durchzuführen.
  • Sie werden in der Lage sein, ihre Tätigkeit mit den erforderlichen Mitteln (Anhänger, Lieferwagen usw.) frei auszuüben.
  • Sie werden in der Lage sein, alle Sportgeräte und -geräte (Motorrad, Helm, Handschuhe, andere Schutzelemente usw.) zu verwenden.
  • Sie müssen die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Sie werden in der Lage sein, ihr Training nach dem Zeitplan und für die Zeit zu absolvieren, die sie benötigen.
  • Ein Trainer kann das Training mit einem Abstand von 2 Metern beobachten. Wenn Sie mit dem Fahrrad und ähnlichem (Motorrad) fahren, beträgt die Entfernung 10 Meter.
  • Sie müssen mit einem DAN-Zertifikat oder einer Föderationslizenz akkreditiert sein. Sie bringen ihre persönlichen Begleitdokumente (Personalausweis, Führerschein, Reisepass usw.) mit.

Andere föderierte Athleten

  • Sie werden in der Lage sein, individuelles Training im Freien und 2 mal täglich von 6-10 Uhr durchzuführen. und von 20 bis 23 Uhr Und das immer in seinem Gemeindegebiet.
  • Sie werden in der Lage sein, ihre Tätigkeit mit den erforderlichen Mitteln (Anhänger, Lieferwagen usw.) frei auszuüben.
  • Sie werden in der Lage sein, alle Sportgeräte und -geräte (Motorrad, Helm, Handschuhe, andere Schutzelemente usw.) zu verwenden.
  • Wenn es sich um angepasste Sportsportler handelt, können sie mit einer Begleitperson gehen , wobei der Abstand zwischen ihnen unerlässlich ist, sowohl das Tragen einer Maske als auch die Gewährleistung der persönlichen Hygiene und der Atemetikette. Ebenso wird ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten und wenn Sie mit dem Fahrrad oder ähnlichem (Motorrad) fahren, beträgt der Abstand 10 Meter.
  • Trainer und andere Hilfskräfte sind nicht erlaubt.
  • Derzeit können Kinder unter 14 Jahren nicht trainieren.
  • Sie müssen mit einer Föderationslizenz akkreditiert sein. Sie bringen ihre persönlichen Begleitdokumente (Personalausweis, Führerschein, Reisepass usw.) mit.

Wir betonen einmal mehr, dass wir unsere Workouts mit Umsicht und Mäßigung durchführen müssen, um mögliche Verletzungen und Unfälle zu vermeiden. Vielen Dank an alle.

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