Verfahren für die Übertragung und Namensänderung eines Trial-Bikes

Beim Kauf eines gebrauchten Trial-Bikes ist es wichtig zu wissen, welchen administrativen Status es hat und welche Möglichkeiten wir haben, es erfolgreich auf unseren Namen zu setzen.
Unsere Empfehlung ist, sich immer für registrierte Trial-Bikes zu entscheiden, denn trotz der Tatsache, dass die Verwendung ausschließlich in den Bergen erfolgt, ist es vorzuziehen, dass das Motorrad auf Strecken oder Straßen gemäß dem Gesetz zirkuliert, dh mit ITV, Versicherung und auf unseren Namen registriert.
Erstens, weil es wahrscheinlicher ist, dass wir nur gerügt oder verwarnt werden, und vor allem wegen der Verantwortung, die sich im Falle eines Unfalls gegen die natürliche Person, die das Versuchsmotorrad fährt, ergeben kann.
BEWERTEN GEBRAUCHTES TRIAL-BIKE 1

FALL 1: WENN DAS MOTORRAD NICHT ZUGELASSEN IST

In diesem Fall reicht es aus, einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abzuschließen, der alle Daten des Motorrads enthält und den Zeitpunkt der Lieferung enthält.
Laden Sie hier das Muster des Kaufvertrags zwischen Privatpersonen herunter

FALL 2: WENN DAS MOTORRAD GEBRAUCHT UND ZUGELASSEN IST

Wenn Sie ein gebrauchtes Trial-Motorrad kaufen und es zugelassen ist, denken Sie daran, dass Sie den Besitzer des Fahrzeugs im Register der Generaldirektion für Verkehr ändern müssen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich verhalten sollten, wenn das Trial-Bike angemeldet ist:
SCHRITT 1) Fordern Sie einen Verkehrsbericht an (empfohlen)
Sie können es bei jeder Agentur oder online anfordern und die Kosten betragen nicht mehr als 20 Euro. Wenn das Fahrzeug belastet ist (Bußgelder, Verfügungsbeschränkungen, nicht gezahlte Steuern), die den Eigentümerwechsel nicht zulässt, verweigert Ihnen der Verkehr die Übergabe des Fahrzeugs. Bis dahin hat der Verkäufer das Fahrzeug belastet und Sie müssen die Gebühren, die auf dem Fahrzeug lasten, im Verkehr geltend machen.
Der Verkehrsbericht enthält folgende Informationen über das Trial-Bike:

> Technische Daten

> Anzahl der bisherigen Inhaber.

> Administrativer Status (falls zum Verkehr berechtigt)

> TÜV-Ablaufdatum

> Gebühren oder Belastungen, die die Übergabe des Fahrzeugs verhindern

SCHRITT 2) Kaufvertrag (obligatorisch)
Nehmen Sie das Fahrzeug niemals, ohne den Kaufvertrag (wenn es Ihnen von einer Privatperson verkauft wird) oder die Rechnung (wenn es von einem Unternehmen an Sie verkauft wird) und eine Fotokopie des Ausweisdokuments in Spanien oder CIF in den Händen zu halten.
Es ist wichtig, dass Sie im Vertrag die Zeit und die Minuten angeben, in denen Sie das Fahrzeug übernehmen: Denken Sie daran, dass die Bußgelder weiterhin eintreffen, bis der Eigentümerwechsel im Fahrzeugregister stattfindet.
Laden Sie hier das Muster des Kaufvertrags zwischen Privatpersonen herunter
SCHRITT 3) Abrechnung der Grunderwerbsteuer beim Fiskus: (obligatorisch)
Bevor Sie das gekaufte Fahrzeug auf Ihren Namen ausstellen können, müssen Sie das Formular ausfüllen Formular 620 und die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu entrichten – persönlich oder über das Internet –, die je nach Autonomer Gemeinschaft, in der der Käufer des Fahrzeugs zugelassen ist, variiert und einem Prozentsatz des Mindestwerts entspricht, den das Fahrzeug für die Staatskasse hat. Dieser Wert wird von der Steuerbehörde im Staatsanzeiger veröffentlicht.
SCHRITT 4) Verfahren in der Verkehrszentrale (obligatorisch)
Sobald die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, muss der Käufer zum Verkehrsamt gehen, die Gebühren bezahlen und die folgenden Unterlagen vorlegen:

> Original und gültiger Ausweis des Käufers.

> Fotokopie des Personalausweises des Verkäufers.

> 2 unterschriebene Exemplare des Kaufvertrages

> Nachweis über die Zahlung der letzten Kfz-Steuer.

> Technisches Datenblatt mit dem Stempel ITV und in Kraft.

> Verkehrsgenehmigung

> Formular 620 der Grunderwerbsteuer abgerechnet.


> Antrag auf Eigentümerwechsel,
der von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
-Dokument herunterladen-

Sobald alle Unterlagen eingereicht und bezahlt sind, stellt das Verkehrsamt die Zulassungsbescheinigung auf Ihren Namen aus.
Der Käufer hat ca. 15 Tage Zeit, um den Eigentümerwechsel vorzunehmen und dem ehemaligen Eigentümer die Wirksamkeit des Wechsels nachzuweisen – am besten senden Sie ihm eine Kopie des Fahrzeugscheins. Wenn sie dies nicht innerhalb dieser Frist tun, kann der Verkäufer zu Traffic gehen, um ein Verkaufsbenachrichtigungsverfahren durchzuführen.
Wenn Sie das Verfahren nicht direkt durchführen, müssen Sie der Person, die es durchführen wird, eine Vollmacht unterschreiben und ihr Ihren Personalausweis oder Ihr Ausweisdokument hinterlassen. Hier können Sie das von der DGT zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular herunterladen
Wenn Sie es hingegen vorziehen, dass eine Agentur die Verfahren für die Begleichung der Steuer und die Zahlung der Gebühren in Traffic durchführt, müssen Sie ihr die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:

> Fotokopie des Personalausweises des Käufers und Verkäufers.

> 1 unterschriebene Kopie des Kaufvertrages

> Nachweis über die Zahlung der letzten Kfz-Steuer.

> Technisches Datenblatt mit dem Stempel ITV und in Kraft.

> Verkehrsgenehmigung


> Die Unterzeichnung des Mandats
ermächtigt die Agentur, den Eigentümerwechsel in Ihrem Namen durchzuführen. (Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen eine Kopie im Feld „Der Auftraggeber“ unterschreiben)
Im gleichen Akt stellt die Agentur dem Käufer einen vorläufigen Nachweis über den Eigentümerwechsel zur Verfügung, der 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist, und sobald sie die endgültigen Unterlagen erhalten hat, sendet sie diese wie zuvor vereinbart an den Käufer.

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